Fachanwalt für Arbeitsrecht hilft beiden Seiten

Die Gründe sind vielfältig, wenn ein Arbeitnehmer einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wie Anwaltskanzlei Heinze einschaltet. Die Arbeitgeber selbst sehen sich durchaus genauso veranlasst, einen Arbeitsrechtler für ihre Belange einzusetzen. Mit dem Einschalten, egal von welcher Partei, eines Rechtsanwaltes für Arbeitsrecht ist das Arbeitsverhältnis an sich zerrüttet.

Fristen einhalten und handeln

Liegt eine Kündigung des Arbeitgebers vor, dann sollte der Arbeitnehmer umgehend handeln. Fristen könnten versäumt werden und der Fachanwalt kann entsprechend nicht mehr oder unter geringeren Erfolgsaussichten handeln. Schon mit der Kontaktaufnahme des Sekretariats eines Rechtsanwaltes für Arbeitsrecht wird geklärt, ob schneller Handlungsbedarf besteht.

Der Arbeitsrechtler hat sich auf den Bereich des Arbeitsrechts spezialisiert und besitzt umfangreiche Kenntnisse. Zudem ist er im Bilde, welche Neuerungen es in der Rechtssprechung des Arbeitsrechts gibt. Von der Kündigung, dem Mutterschutz sowie dem immer häufiger vorkommenden Mobbings in den Betrieben kennt er sich aus. So ist es ihm möglich, seine Mandantschaft umfassend über die rechtlichen Möglichkeiten aufzuklären.

Der Aufhebungsvertrag und die Konsequenzen

Die Arbeitnehmer sind oftmals überfordert, wenn ihnen ein Aufhebungsvertrag vorgelegt wird. In aller Regel ist es ratsam, bevor ein Vertrag unterzeichnet wird, sich die Zeit einräumen zu lassen, damit ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kontaktiert werden kann. Es ist durch die Einschaltung des Arbeitsrechtlers durchaus möglich, verbesserte Konditionen auszuhandeln. Ein Aufhebungsvertrag geht in aller Regel einher mit einem Abfindungsangebot. Der Fachanwalt kann aufklären, ob es empfehlenswert ist, das Angebot entsprechend anzunehmen.

Selbst in Fällen, wenn es zu betriebsbedingten Kündigungen kommt, sollte eine Abklärung durch den Arbeitsrechtler stattfinden. Nicht immer ist diese rechtens. Erst durch die genaue Betrachtung im Hinblick auf die Rechtslage lässt sich feststellen, ob ein gerichtlicher Widerspruch anzuraten ist. Nicht jede Kündigung durch den Arbeitgeber ist rechts und muss vom Arbeitnehmer hingenommen werden.

Der Unternehmer in der Not

Ein Betrieb kann in Existenznöte geraten, wenn er Mitarbeiter beschäftigt, welche durch permanente Fehlzeiten nicht zur Arbeit erscheinen. Umso kleiner der Betrieb, umso größer die schnell aufkommende Not. Kleinere Betriebe können zudem durchaus leichter kündigen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Damit der Kleinbetrieb seien rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen kann, sollte dieser sich mit einem versierten Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Verbindung zu setzen.

In aller Regel besitzen die Arbeitnehmer einen hohen Schutz, was ihren Arbeitsvertrag betrifft. Doch nicht immer muss der Unternehmer alle unschönen Gegebenheiten vor Ort hinnehmen und kann mithilfe des Arbeitsrechtlers einen Weg finden, das nicht zufriedenstellende Arbeitsverhältnis zu beenden.