Erbrecht

Das Erbrecht ist ein heikles Thema über das wir eigentlich gar nicht nachdenken. Dieses Thema wird für die Meisten erst interessant, wenn es schon fast zu spät ist. Erben ist nicht so einfach wie es vielleicht scheinen mag, denn die Gesetze haben hier einige Hürden, die man beachten muss. Schwierig wird es vor allem dann, wenn der Verstorbene kein Testament aufgesetzt hat. Um in dem Falle auf Nummer Sicher zu gehen oder sich bereits im Vorfeld abzusichern, ist es ratsam sich entsprechend beraten zu lassen. Dies können Sie zum Beispiel in der Anwaltskanzlei Lechner & Lechner tun. Alles Wissenswerte finden Sie ganz einfach unter www.rechtsanwaelte-lechner.de.

Zunächst ist es in Deutschland so, dass alles Relavante zum Thema „Erbe“ im Bürgerlichen Recht verankert ist. Hier wird unter anderem auch festgelegt, wer schlußendlich wie viel erbt. Es gilt zunächst die gesetzliche Erbfolge, allerdings tritt diese nur in Kraft, wenn das Erbe nicht im Vorfeld via Testament festgelegt wurde. Das Testament muss natürlich rechtsgültig sein!

So ist die Erbfolge gesetzlich geregelt

Zunächst ist es die Regel, dass in aller erste Linie die Kinder erben. Bei einer Zugewinngemeinschaft, sprich einer Ehe, erhält im Normalfall der Ehepartner des Verstorbenen die Hälfte des Vermögens. Kindern und Ehepartner steht prinzipiell ein gewisser Pflichtteil zu, sie erben also immer einen Teil. Die Erbfolge setzt sich aus drei Ordnungen zusammen. Zur ersten Ordnung zählen Kinder, Enkel und Urenkel. Eltern, Geschwister, Neffen und Nichten gehören der zweiten Ordnung an. Das Schlußlicht mit der dritten Ordnung führen Großeltern, Tanten und Onkel, sowie Cousinen und Cousins.

Der letzte Wille, also das Testament ist ein Thema, welches man zu Lebzeiten nicht gern anspricht. Dabei ist dies besonders wichtig und erspart im Todesfall Einiges. Ein Testament sollte zu Lebzeiten und bei guter geistlicher Verfassung des Aufsetzters stattfinden. Zudem ist es auf alle Fälle ratsam dieses bei einem Notar beglaubigen zu lassen. Wichtig, das Testament muss handschriftlich aufgesetzt und mit Datum, Ortsangabe und Unterschrift versehen werden.